* Gehalt von Kohlensäure muss aus der 2. Gärung entstanden sein, darf nicht zugesetzt werden.
* mindestens 10 % Vol. Alkohol
* mindestens 3,5 bar Kohlensäuredruck
* Vermarktung erst 6 bzw. 9 Monate nach Beginn der 2. Gärung und 30-60 bzw. 90 Tage Kontakt mit der Hefe. (Tankgärung/ Flaschengärung)
* bei Angabe des Jahrgangs: mindestens 85 % der Trauben aus entsprechenden Jahrgang.
* Angabe der Herkunft: 100 % aus dem genannten Gebiet.
* Qualität ist abhängig von Grundweinen und Herstellungsverfahren.
* Winzersekt: individuelles Erzeugnis der Winzer (Erzeuger), hergestellt nach dem Flaschengärverfahren (Champagner-Methode)
* Sektsteuer: 1,02 € /Flasche (40 Mio € pro Jahr) - zusätzlich wird noch Mehrwertsteuer erhoben. 1902: Eingeführt von Kaiser Wilhelm zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte, 1933: Abschaffung der Schaumweinsteuer zur Überwindung der Wirtschaftskrise, 1939: Wiedereinführung in Form eines Kriegszuschlags.